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[quote][i]Original von 7thGuest[/i] [quote][i]Original von ShadowAngel[/i][br]Ich kann mich noch dran erinnern, als ich es im Gamezone kaufte, dem Angestellten war ich schon bekannt, deshalb war es ihm egal das ich erst 16 war und das Spiel ab 18, er gab mir sogar noch den gutgemeinten Ratschlag, das Spiel "nur nachts zu spielen" :D [/quote] Es tut mir ja furchtbar leid, Dich enttäuschen zu müssen, aber die USK-Freigaben sind doch erst seit 2003 verbindlich. Davor war der Einzelhandel gar nicht verpflichtet, sich an diese Empfehlungen zu halten. Nicht, dass das allen Händlern bekannt gewesen wäre, aber der Verkauf auch an Minderjährige war rechtlich noch völlig problemlos. Nur bei indizierten Spielen war der Verkäufer verpflichtet, die Volljährigkeit zu überprüfen. [i]Resident Evil 2[/i] etwa stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Deutschland noch nicht auf dem Index, hatte von der USK allerdings keine Jugendfreigabe erhalten. Der Versuch, das Spiel wenige Monate vor meinem achtzehnten Geburtstag in einem kleinen Spieleladen zu erwerben wäre beinahe an der Unwissenheit des Verkäufers gescheitert. Erst als ich ihm glaubhaft versichern konnte, dass ich mir das Spiel anderenfalls problemlos im nächsten Media Markt kaufen könnte, fürchtete er wohl, ihm könnte ein Geschäft durch die Lappen gehen und kam zur Vernunft. Einige Monate nach meinem Achtzehnten wollte ich in einem anderen Elektrogeschäft [i]Disruptor[/i] erstehen, das ebenfalls mit einer "USK 18" bedacht, aber nicht indiziert worden war. Die völlig ahnungslose Dame an der Kasse war regelrecht erschüttert, als sie beim Scannen des Strichcodes das rote Siegel auf der Rückseite der CD-Hülle erblickte und versuchte dieses mit dem milchgesichtigen Jüngling vor der Ladentheke in Einklang zu bringen. Und dann sprach sie ihn: den Satz, den ich wohl bis ans Ende meiner Tage nicht vergessen werde: "Dat darf isch nur an Erwachsene verkaufen, sons kriejen wr Ärjer mit dr Behörde." Angesichts dessen, dass sie meinen passenden Ausweis offenkundig nicht mit allzugroßer Freude zur Kenntnis nahm, verkniff ich mir die Frage, welche "Behörde" das wohl sein könnte.[/quote]
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